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Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Steuerliche Vorteile Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte, oder bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden wahlweise 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter, sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug stehtIhnen auch bei Stiftungen offen. Zusätzlich können Sie einen Betrag in Höhe von Euro 1.000.000 (Ehegattendoppelt) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltendmachen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.
Zustiftung - Stiftung zu Lebzeiten: Zustiftungen erhöhen den Vermögensstock der Stiftung.
Steuerliche Vorteile: Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte, oder bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden wahlweise 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter, sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Stiftungen offen. Zusätzlich können Sie einen Betrag in Höhe von Euro 1.000.000 (Ehegatten doppelt) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.
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